Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit: der Unterschied
Dienstunfähigkeit
Ein beamtenrechtlicher Begriff: Beamte auf Lebenszeit werden nach § 26 Beamtenstatusgesetz in den Ruhestand versetzt, wenn sie dauernd dienstunfähig sind. Das entscheidet der Dienstherr, meist nach amtsärztlicher Untersuchung. Zuvor wird geprüft, ob eine anderweitige Verwendung möglich ist.
Berufsunfähigkeit
Ein Vertragsbegriff der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Ob du berufsunfähig bist, regeln die Bedingungen, meist ab 50 % Einschränkung im Beruf. Dienstunfähig kannst du daher sein, ohne berufsunfähig zu sein.
Die DU-Klausel
Die Dienstunfähigkeitsklausel erweitert eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. Eine eigenständige Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es in der Regel nicht. Die Begriffe echte, unechte und unvollständige Klausel sind nicht gesetzlich einheitlich definiert.
Echte DU-Klausel
Bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel erkennt der Versicherer die dienstrechtliche Feststellung der Dienstunfähigkeit unter den vereinbarten Voraussetzungen an. Eine zusätzliche medizinische Prüfung der Berufsunfähigkeit nach den allgemeinen BU-Kriterien ist dann nicht erforderlich. Entscheidend ist der genaue Wortlaut der Versicherungsbedingungen.