Zum Inhalt springen

Zahn­zusatz­versicherung in Koblenz

Zahnersatz, Implantate und Zahnreinigung können schnell teuer werden. Ich zeige dir, was die gesetzliche Krankenkasse zahlt, wo Lücken entstehen und worauf du bei der Tarifwahl achten solltest.
Lächelnde Patientin während einer zahnärztlichen Behandlung

Typische Unsicherheiten bei der Zahn­zusatz­versicherung

Der Eigenanteil wird unterschätzt

Die Kasse zahlt beim Zahnersatz einen Festzuschuss, nicht einen festen Anteil deiner Rechnung. Bei hochwertiger Versorgung bleibt oft ein spürbarer Betrag bei dir.

Prozentangaben sind schwer zu lesen

80 %, 90 % oder 100 %: Ist die Kassenleistung schon eingerechnet? Und welche Kosten gelten im Tarif überhaupt als erstattungsfähig?

Wartezeit und Zahnstaffel

Viele Tarife begrenzen die Erstattung in den ersten Jahren. Das merkst du oft erst, wenn die erste größere Rechnung kommt.

Angeratene Behandlungen und fehlende Zähne

Was vor Vertragsabschluss schon angeraten ist oder fehlt, ist häufig ausgeschlossen. Darum lohnt sich ein früher Blick auf die Bedingungen.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnersatz?

Befundbezogener Festzuschuss

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei Zahnersatz keinen Prozentsatz deiner tatsächlichen Rechnung. Sie gewährt einen Festzuschuss, der sich nach deinem zahnärztlichen Befund richtet und sich auf die Regelversorgung bezieht. Das ist die Standardlösung, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.

60, 70 oder 75 Prozent

Der Festzuschuss beträgt grundsätzlich 60 % der Kosten der Regelversorgung. Mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen (Bonusheft) steigt er auf 70 % (fünf Jahre) und auf 75 % (zehn Jahre).

Höherwertige Versorgung

Wählst du eine höherwertige Versorgung, zahlst du die Mehrkosten selbst. Den Festzuschuss bekommst du trotzdem.

Härtefallregelung

Bei unzumutbarer Belastung, zum Beispiel bei sehr geringem Einkommen oder beim Bezug bestimmter Sozialleistungen, ist die Regelversorgung grundsätzlich ohne Eigenanteil möglich. Die Kasse übernimmt dann zusammen mit dem Festzuschuss die Kosten der Regelversorgung, höchstens aber die tatsächlichen Kosten. Bei höherwertiger Versorgung können Mehrkosten bei dir bleiben. Ob die Voraussetzungen vorliegen, klärst du mit deiner Krankenkasse.

Festzuschüsse 2026: Rechengrößen im Überblick

Einzelkrone (Befund 1.1)

Befund: erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone. Regelversorgung: Krone.
Regelversorgung (Rechengröße): 398,39 €
Festzuschuss 60 %: 239,03 €
Mit Bonus 70 %: 278,87 €
Mit Bonus 75 %: 298,79 €
Eigenanteil bei Regelversorgung: 159,36 € ohne Bonus, 119,52 € mit 70 %, 99,60 € mit 75 %, 0 € im Härtefall.

Zahnlücke, ein fehlender Zahn (Befund 2.1)

Befund: zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn. Regelversorgung: Brücke.
Regelversorgung (Rechengröße): 921,60 €
Festzuschuss 60 %: 552,96 €
Mit Bonus 70 %: 645,12 €
Mit Bonus 75 %: 691,20 €
Eigenanteil bei Regelversorgung: 368,64 € ohne Bonus, 276,48 € mit 70 %, 230,40 € mit 75 %, 0 € im Härtefall.

So liest du die Beträge

Die Beträge sind bundesweite Rechengrößen der KZBV, gültig ab 01.01.2026. Es sind keine Behandlungspreise, deine tatsächliche Rechnung kann davon abweichen. Der Eigenanteil gilt für die einfachste Kassenlösung. Sobald du dich für mehr entscheidest, steigen die Kosten deutlich.

Beispiel mit angenommenen Zahlen: Implantat mit Krone

Dieses Beispiel ist hypothetisch. Es zeigt nur das Prinzip und ist keine Preisangabe.
Gesamtrechnung der Praxis: 3.500 € (angenommen)
Festzuschuss der Kasse: 550 € (angenommen; maßgeblich ist dein Befund laut Heil- und Kostenplan)
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung: 2.950 €

Was eine Zahn­zusatz­versicherung leisten kann

Zahnersatz

Kronen, Brücken, Prothesen und höherwertige Materialien. Hier entstehen meist die größten Eigenanteile.

Implantate

Je nach Tarif mit unterschiedlichen Grenzen und Vorleistungen.

Zahnbehandlung

Zum Beispiel höherwertige Füllungen, Inlays, Wurzel- oder Parodontitisbehandlung, soweit der Tarif sie einschließt.

Zahnreinigung und weitere Bausteine

Die professionelle Zahnreinigung wird meist anteilig und mit Jahresobergrenze erstattet. Je nach Tarif kommen zum Beispiel Aufbissschienen oder Kieferorthopädie für Erwachsene hinzu. Was eingeschlossen ist und wie hoch erstattet wird, hängt vom Tarif ab.

Professionelle Zahnreinigung: Was zahlt wer?

Keine Regelleistung der Kasse

Die professionelle Zahnreinigung (PZR) gehört nicht zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Bezahlt wird einmal im Jahr die Entfernung von Zahnstein.

Freiwillige Zuschüsse der Kassen

Manche Krankenkassen beteiligen sich freiwillig an den Kosten, zum Beispiel über Satzungsleistungen oder Bonusprogramme. Ob es einen Zuschuss gibt, wie hoch er ist und welche Bedingungen gelten (etwa bestimmte Praxen oder eine Begrenzung pro Jahr), legt jede Kasse selbst fest und kann es ändern. Frag am besten direkt bei deiner Kasse nach.

Kosten

Die PZR wird nach der GOZ abgerechnet. Der Preis hängt von Praxis und Aufwand ab. Lass dir vorab einen Kostenvoranschlag geben.

In der Zahn­zusatz­versicherung

Viele Tarife erstatten die PZR anteilig, oft mit einer Jahresobergrenze. Bei der Tarifwahl sollte sie nicht das wichtigste Kriterium sein. Deutlich mehr Gewicht haben Zahnersatz und Implantate. Ob eine PZR für dich sinnvoll ist, klärst du mit deiner Zahnarztpraxis.

Zahn­zusatz­versicherung für Implantate: Was zahlt die Kasse, was der Tarif?

Die gesetzliche Krankenkasse

Implantologische Leistungen gehören nach § 28 Abs. 2 SGB V grundsätzlich nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Für den Zahnersatz gibt es dagegen einen befundbezogenen Festzuschuss, auch wenn du dich für eine Lösung mit Implantat entscheidest. Die Implantate selbst und der Eingriff werden dir dann privat nach der GOZ berechnet.

Seltene Ausnahmen

Nur in seltenen, besonders schweren Fällen übernimmt die Kasse Implantate als Sachleistung, wenn eine konventionelle Versorgung nicht möglich ist. Beispiele sind größere Kiefer- oder Gesichtsdefekte nach Tumor oder Unfall, dauerhaft extreme Mundtrockenheit oder das genetisch bedingte Fehlen der Mehrzahl der Zähne. Die Prüfung erfolgt im Einzelfall.

Wer zahlt was?

Implantat und Eingriff: Kasse in der Regel keine Leistung (Ausnahme nur bei Ausnahmeindikation). Zusatzversicherung je nach Tarif.
Zahnersatz auf dem Implantat (Krone, Brücke, Prothese): Kasse zahlt den Festzuschuss nach Befund. Zusatzversicherung: Kosten über dem Festzuschuss je nach Tarif.
Vorbehandlungen, zum Beispiel Knochenaufbau: Kasse in der Regel keine Leistung, Ausnahmen im Einzelfall. Zusatzversicherung je nach Tarif, in den Bedingungen prüfen.

Worauf du im Tarif achten solltest

Gibt es eine Höchstgrenze für Implantate, pro Jahr oder insgesamt?
Ist die Anzahl der erstatteten Implantate begrenzt?
Sind Knochenaufbau und weitere Vorbehandlungen eingeschlossen?
Gibt es Grenzen bei Material- und Laborkosten?
Gelten für Implantate eine Wartezeit oder eine Zahnstaffel?
Wie wird die medizinische Notwendigkeit beurteilt?

80 %, 90 % oder 100 %: Wie du Erstattungs­quoten richtig liest

Zwei häufige Varianten

Eine Prozentzahl sagt erst etwas aus, wenn du weißt, worauf sie sich bezieht und welche Kosten der Tarif überhaupt anerkennt.
A) Quote inklusive Kassenleistung: Kasse und Tarif zusammen erreichen höchstens die genannte Quote der Gesamtrechnung.
B) Quote auf den Restbetrag: Der Tarif erstattet den genannten Prozentsatz von dem, was nach dem Festzuschuss übrig bleibt.

Rechenbeispiel mit angenommenen Zahlen

Gesamtrechnung 3.500 €, Festzuschuss 550 €, Rest 2.950 €.
A) 80 % inklusive Kasse: Tarif erstattet 2.250 €, dein Eigenanteil 700 €.
B) 80 % auf den Restbetrag: Tarif erstattet 2.360 €, dein Eigenanteil 590 €.
A) 90 % inklusive Kasse: Tarif erstattet 2.600 €, dein Eigenanteil 350 €.
Das Beispiel zeigt nur, dass dieselbe Prozentzahl je nach Bezugsgröße zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann. Welches Modell für dich passt, lässt sich nicht pauschal sagen.

Was außerdem entscheidet

Welche Kosten der Tarif als erstattungsfähig anerkennt, zum Beispiel nur medizinisch notwendige Leistungen oder nur bis zu einem bestimmten GOZ-Satz.
Weitere tarifliche Grenzen: Zahnstaffel, Wartezeit, Jahres- und Gesamthöchstbeträge, Begrenzungen bei Material- und Laborkosten.

Beispiel mit Erstattungsgrenze

Gilt im ersten Versicherungsjahr zum Beispiel eine Erstattungsgrenze von 1.000 €, zahlt der Tarif in unserem Beispiel höchstens 1.000 €. Dein Eigenanteil läge dann bei 1.950 €.
Diese Rechnungen sind Beispiele für das Prinzip, keine Tarifleistungen und kein Leistungsversprechen. Welche Regelung dein Tarif nutzt, steht in den Versicherungsbedingungen. Ich zeige dir das im Vergleich.

Diese Tarif­unterschiede solltest du kennen

Zahnstaffel: zeitlich begrenzt

Eine Zahnstaffel begrenzt die Erstattung nur zeitlich, in den ersten Versicherungsjahren, meist in den ersten drei bis fünf Jahren. Ein Beispiel der Verbraucherzentrale: 500 € im ersten Jahr, 1.000 € in den ersten zwei Jahren. Danach entfällt die Staffel. Ob sie auch nach einem Unfall gilt, regeln die Tarifbedingungen.

Wartezeiten

Viele Tarife sehen eine Wartezeit vor, oft von mehreren Monaten, in der noch nichts erstattet wird. Tarife „ohne Wartezeit“ leisten sofort, begrenzen die Erstattung aber häufig über eine Zahnstaffel. Betrachte deshalb beides zusammen.

Erstattungs­höchst­grenzen: dauerhaft

Davon zu unterscheiden sind Höchstgrenzen, die dauerhaft gelten, zum Beispiel pro Jahr oder insgesamt. Sie bleiben auch nach Ablauf der Zahnstaffel bestehen. Bei großen Maßnahmen an mehreren Zähnen können Jahresgrenzen knapp werden. Auch eine Begrenzung der Implantatanzahl oder der Material- und Laborkosten kann relevant sein. Leistungen gibt es in der Regel nur für medizinisch notwendige Behandlungen.

Angeratene Behandlungen und fehlende Zähne

Behandlungen, die vor Vertragsabschluss begonnen oder vom Zahnarzt angeraten wurden, sind in der Regel nicht versichert. Die Gesundheitsfragen im Antrag musst du vollständig und korrekt beantworten, sonst kann der Schutz gefährdet sein.
Eine Versicherung ist oft auch möglich, wenn schon Zähne fehlen. Milch- und Weisheitszähne zählen dabei nicht. Viele Versicherer schließen Leistungen für bereits fehlende Zähne aus oder verlangen einen Zuschlag. Wie streng das geregelt ist, unterscheidet sich je nach Tarif.

GOZ-Satz und Beitrags­entwicklung im Alter

GOZ-Steigerungs­satz

Zahnärzte rechnen privat nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Die Gebühr ergibt sich aus der Punktzahl der Leistung, dem Punktwert (5,62421 Cent) und einem Steigerungssatz.
1,0-fach: Einfachsatz, untere Grenze des Gebührenrahmens.
Bis 2,3-fach: gilt als durchschnittliche Leistung, keine besondere Begründung nötig.
Über 2,3-fach bis 3,5-fach: nur bei Besonderheiten zulässig (Schwierigkeit, Zeitaufwand, Umstände der Ausführung). Die Praxis muss das für jede Leistung verständlich und nachvollziehbar schriftlich begründen.
Über 3,5-fach: nur mit gesonderter Vereinbarung nach § 2 GOZ.

Honorar­vereinbarung und Erstattung

Die Honorarvereinbarung muss nach persönlicher Absprache im Einzelfall vor der Behandlung schriftlich geschlossen werden. Sie nennt Leistung, Steigerungssatz und Betrag und enthält den Hinweis, dass eine Erstattung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Punktzahl und Punktwert dürfen nicht abweichend vereinbart werden. Notfall- und Schmerzbehandlungen dürfen nicht von einer solchen Vereinbarung abhängig gemacht werden.
Für deinen Tarif heißt das: Prüfe, bis zu welchem Satz erstattet wird. Viele Tarife erstatten bis zum 3,5-fachen Satz. Ob ein Tarif auch Beträge aus einer Honorarvereinbarung über dem 3,5-fachen Satz erstattet, steht in den Bedingungen. Erstattet er sie nicht, trägst du diesen Teil selbst.

Beitrags­entwicklung im Alter

Hier gibt es zwei verschiedene Dinge, die oft verwechselt werden.
Tarife mit Alterungsrückstellung: Teile des Beitrags werden angespart. Der Beitrag zu Beginn ist häufig höher. Ob und wie sich der Beitrag mit dem Alter ändert, regeln die Tarifbedingungen. Beim Wechsel des Versicherers geht die angesparte Rückstellung in der Regel nicht mit.
Tarife ohne Alterungsrückstellung: Der Beitrag ist zu Beginn oft niedriger und steigt üblicherweise in festgelegten Altersstufen.
Unabhängig davon: Eine allgemeine Beitragsanpassung ist bei beiden Tarifarten möglich, etwa wenn die Leistungsausgaben des Versicherers steigen. Altersstufen und allgemeine Anpassungen sind also nicht dasselbe.

Diese Fragen helfen bei der Tarifwahl

Hat der Tarif eine Alterungsrückstellung oder Altersstufen?
Wie haben sich die Beiträge des Tarifs bisher entwickelt?
Verzichtet der Versicherer in den ersten Jahren auf das ordentliche Kündigungsrecht?
Bis zu welchem GOZ-Satz wird erstattet?

Für wen lohnt sich eine Zahn­zusatz­versicherung?

Wann sie sich lohnen kann

Eine Zahnzusatzversicherung kann sich lohnen, wenn du hochwertigen Zahnersatz oder Implantate in Betracht ziehst. Bei der einfachen Regelversorgung bleibt der Eigenanteil dagegen überschaubar (siehe die Rechengrößen weiter oben).

Früh abschließen: Vorteile

Mehr Auswahl, solange keine Behandlung angeraten ist und noch keine Zähne fehlen.
Wartezeit und Zahnstaffel laufen früher ab.
Bei Tarifen mit Alterungsrückstellung kann der Beitrag langfristig planbar sein.

Früh abschließen: Nachteile

Du zahlst Beiträge über viele Jahre, ohne dass sicher Leistungen anfallen.
Beiträge können sich ändern, durch Altersstufen oder allgemeine Anpassung.
Bedingungen und Bedarf können sich im Lauf der Jahre ändern.
Was für dich besser passt, hängt von deiner Situation ab. Das besprechen wir im Gespräch.

Für Beamtinnen und Beamte

Hier kommt es darauf an, wie du krankenversichert bist.
Gesetzlich versichert: Für den Zahnersatz gelten zunächst die gesetzlichen Festzuschüsse wie oben beschrieben. Ob und wie die Beihilfe daneben Kosten übernimmt, richtet sich nach dem Beihilferecht deines Dienstherrn.
Privat versichert und beihilfeberechtigt: Beihilfe und dein PKV-Tarif erstatten nach Beihilferecht und Tarifbedingungen. Welche Zahnleistungen in welchem Umfang erstattet werden, unterscheidet sich je nach Dienstherr und Tarif. Prüfe zuerst, was dein PKV-Tarif schon abdeckt, damit du nichts doppelt versicherst.
Mehr dazu auf meiner Seite für Beamte. Weitere Zusatzbausteine wie Krankenhaus oder Brille findest du auf meiner Seite zur Krankenzusatzversicherung.

So läuft deine Beratung ab

Nico Matuschak, unabhängiger Versicherungsmakler aus Koblenz, im Beratungsgespräch.

Erstgespräch und Zahnstatus

Wir besprechen deine Situation: Bonusheft, bisherige und geplante Behandlungen und dein Budget. Online oder persönlich in Koblenz. Am besten sprichst du mich an, bevor eine größere Behandlung angeraten wird.

Tarifvergleich und Einordnung

Ich vergleiche passende Tarife anhand der Kriterien auf dieser Seite und erkläre dir verständlich die Unterschiede bei Staffel, Wartezeit, Erstattungsquote, GOZ-Satz und Ausschlüssen.

Antrag und Begleitung

Ich begleite dich beim Antrag und bei den Gesundheitsfragen. Auch danach bleibe ich dein Ansprechpartner.
Versicherungsmakler Nico Matuschak steht vor einem abstrakten Gemälde in seinem Büro in Koblenz.

Hallo, ich bin Nico Matuschak

Als unabhängiger Versicherungsmakler berate ich Privatkunden, Beamte und Selbstständige und Freiberufler zu zentralen Fragen rund um Versicherung und Vorsorge. Mein Anspruch ist eine fachlich saubere, verständliche und langfristig sinnvolle Beratung.
Das zeichnet meine Beratung aus:

Häufige Fragen zur Zahn­zusatz­versicherung

Lohnt sich eine Zahn­zusatz­versicherung?
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Zahnersatz?
Zahlt die Krankenkasse Implantate?
Übernimmt eine Zahn­zusatz­versicherung Implantate?
Was bedeuten „ohne Wartezeit“ und Zahnstaffel?
Was gilt, wenn mein Zahnarzt schon eine Behandlung empfohlen hat?

Weitere Fragen zur Zahn­zusatz­versicherung

Kann ich mich versichern, wenn schon Zähne fehlen?
Was bedeuten 80 %, 90 % oder 100 % Erstattung?
Was bedeuten GOZ-Satz und Honorar­vereinbarung?
Ist die professionelle Zahnreinigung abgedeckt?
Steigen die Beiträge im Alter?
Wie ist das für Beamte mit Beihilfe?
Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Rechenbeispiele mit angenommenen Zahlen sind keine Leistungszusage. Welche Leistungen ein Tarif erbringt, ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen. Gesetzliche Regelungen und Beträge ändern sich. Stand: November 2026.
Quellen: SGB V (§§ 28, 55), Gemeinsamer Bundesausschuss (Festzuschuss-Richtlinie), KZBV (Festzuschüsse 2026), Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ, §§ 2, 5, 10), Verbraucherzentrale.
Unabhängiger Versicherungsmakler in Koblenz Auf der Bienhornschanze 5 56077 Koblenz Telefon: 0261 91469375
© 2026 Nico Matuschak. Alle Rechte vorbehalten.